Das Land Baden-Württemberg fördert die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern durch den Anspruch auf Bildungszeit und Förderprogramme. Arbeitnehmer haben Anspruch auf 5 Tage Freistellung (bei voller Lohnfortzahlung), wenn die Zeit für Weiterbildungsmaßnahmen benötigt wird. Zudem gibt es direkte Förderungen in Form von Bildungsprämien oder Bildungsgutscheinen.
Landesweite Zuständigkeit in Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 12
0721 926-2055
0721 93340212
bildungszeit@rpk.bwl.de
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Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag und Donnerstag von 11:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Infos unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Gefördert werden Fachkurse im Umfang von mindestens 8 bis höchstens 240 Unterrichtseinheiten durch Bezuschussung der Teilnahmegebühren. Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Einen erhöhten Zuschuss erhalten Ältere, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, Erwerbstätige ohne Berufsabschluss sowie Teilnehmende von Fachkursen zum Thema Elektromobilität. Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. einzelbetrieblich ausgerichtete Kurse, Aufstiegsfortbildungen wie z.B. Meisterkurse, Seminare zu Arbeitstechniken oder zur Persönlichkeitsentwicklung sowie berufsbezogene Deutsch-Sprachkurse.
Das Programm unterstützt Erwerbstätige aus kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Gründungswillige sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger mit Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent auf die Kursgebühr. Der Zuschuss wird direkt vom Weiterbildungsanbieter von der Kursgebühr abgezogen und die Teilnehmenden zahlen nur die um den Zuschuss reduzierte Kursgebühr. Interessierte müssen sich vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter ihrer Wahl erkundigen, ob der gewünschte Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Um einen geförderten Fachkurs anzubieten, muss der Weiterbildungsanbieter für seine Kurse bei der L-Bank einen Förderantrag stellen. Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit dieser Kurse.
Liegt für den gewünschten Fachkurs eine Bewilligung der L-Bank vor, prüft der Weiterbildungsanbieter, ob die Teilnehmenden die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und ermittelt den jeweiligen Zuschuss-Satz.
Mehr zum Programm findet sich auf der Seite des Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg:
www.esf-bw.de
https://www.bildungspraemie.info/de/baden-w-rttemberg.php
https://www.bildungspraemie.info/de/faq_wbi.php
Tel: (0049) 7732 58615
Fax: (0049) 7732 988680
Mail: info@dgzh-bodensee.de